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Gesundheitsbestätigung

Für den Grundschulbetrieb ist wesentlich, dass ausschließlich gesunde Kinder ohne Anzeichen der Krankheit SARS-CoV-2 beschult werden. Ebenso gilt weiterhin, dass die Kinder in den letzten 14 Tagen nicht in Kontakt zu einer infizierten Person gestanden haben dürfen. Mit Beginn des Regelbetriebs unter Pandemiebedingungen ab dem 29. Juni 2020 haben Sie eine entsprechende schriftliche Erklärung abzugeben.  

Gesundheitsbestätigung (in der Schule am 29.06. abzugeben!)