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Veröffentlicht am Montag, 14. Dezember 2020 12:33
Wir werden wieder, wie schon im ersten Lockdown, eine Notbetreuung anbieten. Diesen Notbetreuungsplatz können folgende Personen in Anspruch nehmen:
- Beide Erziehungsberechtigte gelten von ihrem Arbeitgeber am Arbeitsplatz als unabkömmlich (Bescheinigung von beiden muss vorliegen).
- Gleiches gilt für Alleinerziehende.
- Für die Antragsstellung benötigen Sie folgende Unterlagen:
Beide Antragsformulare finden Sie bei uns auf der Homepage, bitte geben Sie diese mit dem Nachweis bei mir im Rektorat ab (persönlich oder digital (Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!) oder über den Briefkasten (Eingangstor zur Firma Peter Wehe).
- Die Notbetreuung findet in der Zeit vom 16.12.20 bis zum 22.12.20 täglich in der Schule statt (außer Wochenende), von jeweils 7.40 Uhr bis 12.20 Uhr. Bis wir einen Überblick haben, wer alles die Notbetreuung in Anspruch nehmen muss, wird diese im jeweiligen Klassenzimmer Ihres Kindes stattfinden. Wir müssen weiterhin berücksichtigen, dass wir die Kinder nicht beliebig mischen dürfen.
- Wer einen Betreuungsplatz in einer Betreuungseinrichtung hat, kann diesen auch im Anschluss an die schulische Betreuung wahrnehmen. Ich werde dies dann, nach der Prüfung Ihres Antrages, an die entsprechende Einrichtung weitergeben.