Einschulung
Im Dezember / Januar werden die Eltern der im nächsten Schuljahr schulpflichtigen Kinder angeschrieben und erhalten, um beim ersten Kennenlernen etwas mehr Zeit für Eltern und Kind zu haben, einen Termin zur Anmeldung.
Bitte kommen Sie gemeinsam mit ihrem Kind zu diesem Termin und bringen Sie folgende Unterlagen mit:
Die Geburtsurkunde Ihres Kindes (und falls möglich, das Familienbuch)
Einen Nachweis der Religionszugehörigkeit
Nachweis über den Impfstatus der Masernimpfung
Den Nachweis über die Zurückstellung (falls im vergangenen Schuljahr beantragt)
evt. Nachweis über Erziehungsrechtsänderung
Ist eine vorzeitige Einschulung möglich?
Ja. Einen Antrag auf vorzeitige Einschulung können Sie direkt bei uns stellen. Die Entscheidung trifft die Schule, jedoch beraten Sie geschulte pädagogische Fachkräfte in Kita und Grundschule gerne über den geeigneten Einschulungszeitpunk, falls Sie unsicher sind.
Ist eine Zurückstellung vom Schulbesuch möglich?
Grundsätzlich besteht die Möglichkeit, Ihr Kind noch ein weiteres Jahr vom Schulbesuch zurückzustellen. Dies müssen Sie schriftlich beantragen. Über die Zurückstellung entscheidet die Schulleitung unter Einbeziehung des amtsärztlichen und/oder eines pädagogischen Gutachtens des Gesundheitsamtes. In der Regel ist für zurückgestellte Kinder der Besuch einer Grundschulförderklasse vorgesehen.
Einschulung der ersten Klassen 2025: Freitag, den 19. September 2025.
Ablauf / Uhrzeiten entnehmen Sie Ihrem persönlichen Elternbrief.