Die Landesregierung hat heute (13. März 2020) beschlossen, ab Dienstag, den 17. März 2020, landesweit alle Schulen, Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflegeeinrichtungen bis einschließlich Ende der Osterferien (Sonntag, den 19.04.2020) zu schließen. Der erste Schultag wird voraussichtlich, vorbehaltlich der dann aktuellen Lage, der 20.04.2020.
Am kommenden Montag (16.03.2020) wird Unterricht nach Stundenplan stattfinden. Für die Schließzeit, bis zum Beginn der Osterferien (03.04.2020), wird eine Notfallbetreuung eingerichtet (von 07.55 Uhr bis 13.10 Uhr). Diese Notfallbetreuung steht NUR dem folgenden Personenkreis zur Verfügung:
Grundvoraussetzung ist dabei, dass BEIDE Erziehungsberechtigte der Schülerinnen und Schüler, im Fall von Alleinerziehenden der oder die Alleinerziehende, in den genannten Bereichen der kritischen Infrastruktur tätig sind!
Sollten Sie zu dem genannten Personenkreis gehören und von der Notfallbetreuung Gebrauch machen müssen, bitten wir Sie, sich am Montag telefonisch (0621/771150) bei uns zu melden. Am Montag werden Sie dazu weitere Informationen erhalten.
Die Hinweise zur aktuellen Lage werden wir regelmäßig (auch an den Wochenenden!) aktualisieren. Bitte informieren Sie sich weiterhin auf unserer Homepage!
In der aktuellen Situation machen sich alle Gedanken um ihre Gesundheit und wie sich die Situation weiterentwickeln wird. Wir als Schule arbeiten hier eng mit dem Gesundheitsamt Mannheim und mit unserer Landesbehörde zusammen und halten uns an die Informationen und Handlungsschritte, die uns hierbei gegeben werden. Aktuell haben wir KEINEN nachgewiesenen Infektionsfall. Natürlich sind bei uns an der Schule auch Personen in der vorsorglichen Quarantäne (wie es das Robert-Koch-Institut auch als Leitlinie vorgibt), da sie sich in den letzten 14 Tagen in einem der Risikogebiete aufgehalten haben (es waren ja Faschingsferien!).
Die Lage ändert sich derzeit fast stündlich und somit auch die Vorgaben, die für uns Gültigkeit haben und an die wir uns auch halten. Gestern Abend wurde durch Frau Merkel der Grundsatz ausgegeben, dass „die Sozialkontakte eines jeden eingeschränkt werden sollten“.
Aus diesem Grund werden wir die bisher schon angekündigten und schon eingeladenen Elternabende verschieben. Neue Termine erfahren Sie dann entsprechend von Ihrer KlassenlehrerIn.
Die angekündigten Ausflüge werden wir im Einzelfall entscheiden.
Sollte es bei uns an der Schule kurzfristig zu Klassenschließungen oder sogar zu einer Schulschließung kommen, werden wir Sie als Eltern über folgende Wege darüber informieren:
Solange wir jeweils keine anderweitigen Informationen des Gesundheitsamtes haben, werden wir den Schulbetrieb so normal als möglich Aufrecht erhalten mit allen Aktivitäten, die dazu gehören. Ein Stück Normalität wird uns und insbesondere Ihrem Kind in der jetzigen Zeit guttun, natürlich aber mit einem Blick auf alle notwendigen Maßnahmen.
Aufgrund der Prognose des Deutschen Wetterdienstes kann davon ausgegangen werden, dass am Dienstag 11. Februar 2020 ein regulärer Schulbetrieb stattfinden kann – sofern auf dem Schulweg keine besonderen Umstände vorliegen. Im Falle solcher besonderer Umstände kann auf Veranlassung der Eltern vom Schulbesuch abgesehen werden. Die Schule muss dann entsprechend informiert werden.
Weitere Informationen finden Sie im Web auf km-bw.de
Folgende Informationen zum Coronavirus gelten für SchülerInnen, LehrerInnen, ErzieherInnen und weitere Beschäftigte:
Bitte beachten Sie bezüglich der aktuellen Unwetterwarnung die folgenden Hinweise des Kultusministeriums:
Die Informationen des Deutschen Wetterdienstes weisen beim Sturmtief Sabine auf Unwetterlagen hin. Für den Schulbesuch am Montag gibt das Kultusministerium deswegen Hinweise.
Die Vorabinformationen des Deutschen Wetterdienstes weisen auf potenzielle Unwetterlagen, insbesondere auch auf Orkanböen, in Baden-Württemberg für Sonntag und Montag hin. Für den Schulbetrieb am Montag, 10. Februar 2020, gibt das Kultusministerium deshalb folgende Hinweise:
Eltern bzw. Erziehungsberechtigte können entscheiden, ob der Schulweg für ihre Kinder zumutbar ist. Falls der Weg zur Schule aufgrund extremer Wetterlagen vor Ort nicht zumutbar ist, können Eltern ihr Kind vom Unterricht befreien lassen. Die Schule ist in diesem Fall zu informieren.